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Rechnungsart in der XRechnung (BT-3): 380, 381, 384, 389, 326 und die Bau-Codes

Jede E-Rechnung trägt einen Code für die Rechnungsart. Ob es eine normale Rechnung, eine Gutschrift, eine Korrektur oder eine Teilrechnung ist, entscheidet beim Empfänger, wie die Datei verbucht wird. Diese Seite zeigt, welche Codes XRechnung erwartet, wo sie im XML stehen und welche Prüfmeldungen dazu gehören.

Die erlaubten Codes

Die Codes stammen aus der Liste UNTDID 1001. XRechnung erwartet nur diese acht (BR-DE-17):

CodeBezeichnung in der NormTypischer Einsatz
380Commercial invoicenormale Rechnung
381Credit noteGutschrift des Verkäufers an den Käufer, etwa nach Rücksendung oder als Storno
384Corrected invoiceKorrekturrechnung, die eine frühere Rechnung ersetzt
389Self-billed invoiceGutschriftverfahren: Der Käufer stellt die Abrechnung aus
326Partial invoiceTeil- oder Abschlagsrechnung
875Partial construction invoiceAbschlagsrechnung im Bau
876Partial final construction invoiceTeilschlussrechnung im Bau
877Final construction invoiceSchlussrechnung im Bau

BR-DE-17 ist eine Warnung. Das Prüftool der KoSIT nimmt eine Datei mit einem anderen Code (etwa 386 für eine Vorauszahlungsrechnung) trotzdem an. Ob der Empfänger sie verarbeitet, hängt von seiner Software ab. Wer sicher gehen will, bleibt bei den acht Codes.

Wo der Code steht

In UBL gibt es zwei Dokumentarten. Die Rechnung (Invoice) trägt den Code in cbc:InvoiceTypeCode, die Gutschrift (CreditNote) in cbc:CreditNoteTypeCode:

<Invoice xmlns="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:Invoice-2" …>
  …
  <cbc:InvoiceTypeCode>380</cbc:InvoiceTypeCode>

<CreditNote xmlns="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CreditNote-2" …>
  …
  <cbc:CreditNoteTypeCode>381</cbc:CreditNoteTypeCode>

In CII (auch in ZUGFeRD) gibt es nur ein Dokument, der Code steht in rsm:ExchangedDocument/ram:TypeCode:

<rsm:ExchangedDocument>
  <ram:ID>R-2026-0815</ram:ID>
  <ram:TypeCode>381</ram:TypeCode>
  …

Gutschrift ist nicht gleich Gutschrift: 381 und 389

Im Alltag heißt „Gutschrift“ meist: Der Verkäufer schreibt dem Kunden einen Betrag gut, etwa nach einer Reklamation. Dafür steht der Code 381. Das Umsatzsteuergesetz meint mit „Gutschrift“ etwas anderes: Der Leistungsempfänger rechnet selbst ab (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG), zum Beispiel ein Verlag gegenüber seinen Autoren oder ein Händler gegenüber Lieferanten. Dafür steht der Code 389. Eine solche Abrechnung muss das Wort „Gutschrift“ enthalten (§ 14 Abs. 4 Nr. 10 UStG).

Für das Format heißt das:

Welche der beiden Arten in Ihrem Fall steuerlich zutrifft, ist keine Formatfrage. Das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Korrekturrechnung (384) mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnung

Eine Korrekturrechnung soll die Rechnung nennen, die sie korrigiert: in der Gruppe BG-3 mit der Rechnungsnummer (BT-25) und am besten dem Datum (BT-26). Fehlt der Bezug, meldet der Prüfer BR-DE-26 als Warnung. Ohne Bezug kann der Empfänger die Korrektur oft nicht zuordnen.

UBL:
<cac:BillingReference>
  <cac:InvoiceDocumentReference>
    <cbc:ID>R-2026-0815</cbc:ID>
    <cbc:IssueDate>2026-09-30</cbc:IssueDate>
  </cac:InvoiceDocumentReference>
</cac:BillingReference>

CII (in ram:ApplicableHeaderTradeSettlement):
<ram:InvoiceReferencedDocument>
  <ram:IssuerAssignedID>R-2026-0815</ram:IssuerAssignedID>
  <ram:FormattedIssueDateTime>
    <qdt:DateTimeString format="102">20260930</qdt:DateTimeString>
  </ram:FormattedIssueDateTime>
</ram:InvoiceReferencedDocument>

Auch bei einer Gutschrift (381) oder einem Storno hilft dieser Verweis dem Empfänger, auch wenn keine Regel ihn verlangt.

Teilrechnungen und Bau-Codes

Abschlags- und Teilrechnungen kennzeichnen Sie mit 326. Für Bauleistungen gibt es seit XRechnung 3.0 eigene Codes: 875 für Abschlagsrechnungen, 876 für Teilschlussrechnungen und 877 für die Schlussrechnung. Werden bereits gezahlte Abschläge als vorausbezahlter Betrag (BT-113) abgezogen, muss der Zahlbetrag (BT-115) genau aufgehen (BR-CO-16, siehe Rundung, Rabatte und Skonto). Wie die Steuer der Abschläge in der Schlussrechnung ausgewiesen wird, ist eine steuerliche Frage; klären Sie sie mit Ihrer Steuerberatung und stimmen Sie die Darstellung mit dem Empfänger ab.

Häufige Fehler

Ob Ihre Datei den richtigen Code trägt und den Bezug auf die ursprüngliche Rechnung hat, zeigt der kostenlose Prüfer. Die Prüfung läuft in Ihrem Browser, die Rechnung wird nicht hochgeladen.

Technische Hinweise zum Datenformat, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob Steuersatz, Leistung und Beträge in der Sache stimmen, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Prüfklar ist kein Angebot der KoSIT.